{"id":422,"date":"2024-09-11T09:36:47","date_gmt":"2024-09-11T07:36:47","guid":{"rendered":"https:\/\/p672477.webspaceconfig.de\/?page_id=422"},"modified":"2024-11-08T11:49:45","modified_gmt":"2024-11-08T10:49:45","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/one4cargo.ch\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"422\" class=\"elementor elementor-422\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8d58dfe e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"8d58dfe\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a75fe81 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a75fe81\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h4>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der One4Cargo AG<\/h4>\n<p>Version 10.2024<\/p>\n<p><b style=\"text-align: var(--text-align); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-text-font-size );\">&nbsp;<\/b><\/p>\n<p><b style=\"text-align: var(--text-align); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-text-font-size );\">I. Geltungs- und Anwendungsbereich, Allgemeines<\/b><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Geltungsbereich:<\/strong> Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Bef\u00f6rderungsleistungen der one4cargo AG und deren System- und Transportpartner (im Folgenden \u201eAuftragnehmer\u201c genannt). Die Auftragnehmer erbringen Transport- und Zolldienstleistungen f\u00fcr Speditions-, Kurier-, Express-, Linienverkehrs- und Postsendungen.<\/li>\n<li><b>Ausschliesslichkeit der AGB: <\/b>Die vorliegenden AGB gelten ausschliesslich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdr\u00fccklich in Textform vor Auftragsbeginn zustimmt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben auch dann keine G\u00fcltigkeit, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/li>\n<li><b>Erg\u00e4nzende gesetzliche Vorschriften:<\/b> Soweit diese AGB keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei internationalen Transporten finden insbesondere folgende \u00dcbereinkommen Anwendung:<br>a) <b>Strasseng\u00fcterverkehr:<\/b> \u00dcbereinkommen \u00fcber den Bef\u00f6rderungsvertrag im internationalen Strasseng\u00fcterverkehr (CMR),<br>b) <strong>Bahntransport:<\/strong> Vertrag \u00fcber die internationale Eisenbahnbef\u00f6rderung von G\u00fctern (CIM),<br>c)&nbsp;<b>Luftverkehr:<\/b> \u00dcbereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften \u00fcber die Bef\u00f6rderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer \u00dcbereinkommen).<\/li>\n<li><b>Sanktions- und Boykottlisten:<\/b> Alle Sendungen, bei denen Absender, Empf\u00e4nger oder andere beteiligte Dritte auf Sanktions- oder Boykottlisten der EG-Antiterrorverordnungen oder anderer Sanktionslisten gef\u00fchrt werden, unterliegen einem Bef\u00f6rderungsausschluss. Die Einbeziehung solcher Personen oder Dritten in die Dienstleistung des Auftragnehmers ist unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>&nbsp;<\/b><\/p>\n<p><b>II.&nbsp;<\/b><span style=\"text-align: var(--text-align);\"><b>Bef\u00f6rderungsvertrag, Leistungen und Preise<\/b><\/span><\/p>\n<ol>\n<li><b>Leistungsumfang: <\/b>Die Bef\u00f6rderungsleistungen des Auftragnehmers k\u00f6nnen, nebst der Linienf\u00fchrung, das Abholen (first mile) und die Zustellung (last mile) der Sendungen miteinschliessen Der Auftragnehmer kann zur Erf\u00fcllung des Vertrags Dritte einsetzen, wobei deren jeweilige Bedingungen gelten.<\/li>\n<li><b>Laufzeiten und Preise:<\/b> Die Auslieferung erfolgt im Rahmen der in den g\u00fcltigen Angeboten, Preis- und Tariflisten genannten Laufzeiten und Bedingungen. Sofern kein individualisiertes Angebot erstellt wurde, gelten die jeweils g\u00fcltigen Tarife gem\u00e4ss den offiziellen Preislisten des jeweiligen f\u00fcr die Leistung zust\u00e4ndigen Partners. Preis\u00e4nderungen k\u00f6nnen entsprechend der Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) f\u00fcr internationale und den Landesindex f\u00fcr Konsumentenpreise f\u00fcr nationale Sendungen jederzeit und ohne Vorank\u00fcndigung vorgenommen werden. Alle Laufzeitangaben sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist wurde einzelvertraglich, schriftlich und ausdr\u00fccklich vor Auftragsbeginn vereinbart. Zustellungen an schwer zug\u00e4ngliche oder autofreie Orte, nicht landgebundene Inseln sowie in Zollausschlussgebiete sind von Laufzeitbindungen ausgenommen.<\/li>\n<li><b>Transportbedingungen und Frachtzuschl\u00e4ge:<\/b> Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei erschwerten Transportbedingungen, wie z.B. signifikanten Witterungsbedingungen, politischen und\/oder rechtlichen Einschr\u00e4nkungen, Sicherheitsproblemen und\/oder logistischen Schwierigkeiten zus\u00e4tzliche Frachtzuschl\u00e4ge zu erheben. Frachtschuldner ist in allen F\u00e4llen der Auftraggeber.<\/li>\n<li><strong>Bef\u00f6rderungsausschl\u00fcsse:<\/strong> Von der Bef\u00f6rderung sind folgende Sendungen grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen:<br>a) Sendungen, die nicht nach den Vorgaben des Auftragnehmers etikettiert sind;&nbsp;<br>b) nationale Sendungen im Postmonopol der Schweizer Post;&nbsp;<br>c) Sendungen, die nicht von einer Person be- und entladen werden k\u00f6nnen;&nbsp;<br>d) verderbliche Lebensmittel oder lebende Tiere enthalten;&nbsp;<br>e) Sendungen, die einer besonderen Gefahren- oder Risikobetrachtung unterliegen, insbesondere Waffen, Asservate, Munition, Bet\u00e4ubungsmittel, Sendungen mit artgesch\u00fctzten Produkten, jugendgef\u00e4hrdende Artikel oder \u00c4hnliches;&nbsp;<br>f) Sendungen, die ein besonderes Handling in Bezug auf \u00e4ussere Bedingungen erfordern, wie z.B. Temperaturempfindlichkeit; g) Sendungen, die besonderer beh\u00f6rdlicher Genehmigungen bed\u00fcrfen oder gesetzlichen Einschr\u00e4nkungen oder einer Lizensierung unterliegen;&nbsp;<br>h) Abf\u00e4lle jeglicher Art;<br>i) gef\u00e4hrliche Sendungen und solche, die Sach- oder Personensch\u00e4den verursachen k\u00f6nnen, insbesondere \u2013 aber nicht ausschliesslich; kontaminiertes medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut, medizinische Abf\u00e4lle, menschliche oder tierische sterbliche \u00dcberreste, K\u00f6rperteile oder Organe, strahlenempfindlichen G\u00fcter, bei denen wegen Durchleuchtungen, insbesondere durch R\u00f6ntgenstrahlen, anl\u00e4sslich von Sicherheitskontrollen die Gefahr von Sch\u00e4digungen besteht.<br>Wird eine Sendung teilweise von diesen Bef\u00f6rderungsausschl\u00fcssen erfasst, gilt die gesamte Sendung als ausgeschlossen.<\/li>\n<li><strong>Transport verderblicher Lebensmittel:<\/strong> Der Transport verderblicher Lebensmittel ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart dies einzelvertraglich. Hierbei muss der Auftraggeber nachweisen, dass die Sendung den lebensmittelrechtlichen Anforderungen gen\u00fcgt und die Verpackung sowie die Temperaturanforderungen (+40 bis -20 Grad) f\u00fcr mindestens 48 Std. ab der Abholung eingehalten werden.<\/li>\n<li style=\"font-size: 16px;\"><strong>Transport von G\u00fctern mit besonderem Wert:<\/strong> G\u00fcter mit einem Wert von mehr als CHF 5.000 oder von besonderer Bedeutung (z.B. Kunstwerke, Schmuck, Wertpapiere) bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall muss eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"7\">\n<li style=\"font-size: 16px;\"><b>Transport von gef\u00e4hrlichen G\u00fctern:<\/b> Gefahrg\u00fcter unterliegen den ADR-Vorschriften und d\u00fcrfen nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen transportiert werden. Der Auftraggeber muss die Sendung deklarieren und alle erforderlichen Transportdokumente bereitstellen. Vorab muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich und rechtzeitig in Deutsch und Englisch die genaue Art der Gefahr und eventuelle Vorsichtsma\u00dfnahmen mitteilen. Enth\u00e4lt das Versandgut Trockeneis, Fl\u00fcssigstickstoff, Lithium oder \u00e4hnliche gef\u00e4hrliche Stoffe, von denen eine grunds\u00e4tzliche Gefahr ausgehen oder angenommen werden kann, ist dies schriftlich bei Auftragserteilung anzugeben. Diese Mitteilungspflicht ist verbindlich. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass bei \u00dcbergabe des Gefahrguts alle gesetzlichen Vorschriften zu Deklaration,&nbsp;Verpackung und Bef\u00f6rderungspapieren eingehalten werden. Gefahrg\u00fcter sind grunds\u00e4tzlich von einer Laufzeitbindung ausgenommen.<\/li>\n<li style=\"font-size: 16px;\"><b>Verpackung:<\/b> Die Verpackung der Sendung obliegt dem Auftraggeber. Diese muss transportsicher sein und Sch\u00e4den an anderen Sendungen oder am Transportpersonal verhindern. Sch\u00e4den durch unsachgem\u00e4sse Verpackung gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/li>\n<li style=\"font-size: 16px;\"><b>Pr\u00fcfpflicht des Auftragnehmers bez\u00fcglich Bef\u00f6rderungsausschluss: <\/b>Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Sendungen auf Bef\u00f6rderungsausschluss (Ausschlussg\u00fcter) zu pr\u00fcfen; dies liegt in der Verantwortung des Versenders. Im Zweifelsfalle muss der Versender den Auftragnehmer informieren und dessen schriftliche Entscheidung einholen. Unterbleibt diese Information erkl\u00e4rt der Versender damit, dass keine ausgeschlossenen G\u00fcter enthalten sind. Die Annahme solcher G\u00fcter durch den Fahrer bedeutet keinen Verzicht auf den Bef\u00f6rderungsausschluss. Der Auftragnehmer kann eine Sendung jederzeit ablehnen, festhalten, stornieren, verschieben oder auf Kosten des Versenders zur\u00fccksenden, wenn die Sendung Sch\u00e4den oder Verz\u00f6gerungen verursachen k\u00f6nnte, gesetzlich verboten ist oder gegen Bedingungen verst\u00f6\u00dft. Die Annahme best\u00e4tigt nicht, dass die Sendung allen Vorschriften entspricht.<\/li>\n<li><b style=\"font-size: 16px;\">Pr\u00fcfpflicht des Auftragnehmers bez\u00fcglich Richtigkeit der Auftragsdaten:<\/b> Der Auftragnehmer darf, ist aber nicht verpflichtet, Sendungen deren Inhalt, Anzahl, Zustand, Transportf\u00e4higkeit und Richtigkeit der Auftragsdaten pr\u00fcfen und die Sendung bei beh\u00f6rdlicher Anweisung \u00f6ffnen. Stellt der Auftragnehmer Abweichungen fest, die ihm bei \u00dcbernahme nicht bekannt oder vom Auftraggeber nicht mitgeteilt wurden oder auch w\u00e4hrend des Transportprozesses festgestellt werden, kann er das Gut vom Transport ausschlie\u00dfen, ausladen, nachwiegen, einlagern, zur\u00fcckbef\u00f6rdern oder an geeignete Dritte zur Bef\u00f6rderung \u00fcbergeben . Darunter fallen unter anderem:<br><u>1. Nicht palettierte, einzelne Sendungsst\u00fccke mit: <\/u><br>&nbsp;a) einem Gewicht gr\u00f6sser als 40 kg, <br>&nbsp;b) einer Maximall\u00e4nge von 300 cm, <br>&nbsp;c) einer Maximalbreite von 120 cm, <br>&nbsp;d) einer Maximalh\u00f6he von 200 cm. <br>&nbsp;e) palettierte Sendungen mit einem Gewicht \u00fcber 300 kg <br>&nbsp;f) Gefahrgut mit mehr als 999 Punkten oder sich stossenden Zusammenladungsvorschriften, <br>&nbsp;g) bekanntlich gef\u00e4hrliche G\u00fcter wie aufladbare Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus, <br>&nbsp;h) diese Liste ist nicht abschliessend. <br><u>2. Der Auftraggeber hat in der Folge s\u00e4mtliche Kosten einer vom Auftragnehmer als abweichend gef\u00e4hrlich festgestellten Sendung vollumf\u00e4nglich zu tragen. Dazu geh\u00f6ren u.a.: <\/u><br>&nbsp;a) die pauschalen Kosten einer Nachverwiegung von CHF 25.00 je Sendung zzgl. zum korrigierten Gewichtstarif, <br>&nbsp;b) die zus\u00e4tzlichen Kosten geeigneter Dritter, welche mit dem Transport ausgeschleuster Sendungen vom Auftragnehmer beauftragt wurden, wozu der Auftragnehmer hierzu ausdr\u00fccklich seine Zustimmung erteilt, <br>&nbsp;c) die Kosten des R\u00fccktransportes, <br>&nbsp;d) allf\u00e4llig alle anderen aus falscher oder unterlassener Information anfallenden Kosten, Geb\u00fchren, Steuern und Bussgelder einer abweichen\/gef\u00e4hrlichen Sendung mindestens aber CHF 25.00.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Recht vor, Sendungen, die vom Transport ausgeschlossen sind, ordnungsgem\u00e4\u00df zu entsorgen oder einen Transportauftrag ohne Angabe von Gr\u00fcnden abzulehnen, wobei die Kosten dem Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr daraus resultierende Ma\u00dfnahmen, Entscheidungen, Kosten oder Folgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>&nbsp;<\/b><\/p>\n<p><b>III. \u00dcbernahme und Ablieferung<\/b><\/p>\n<ol>\n<li><b>Auftrags\u00fcbernahme:<\/b> Der Auftrag gilt als \u00fcbernommen mit Annahme oder sp\u00e4testens mit \u00dcbergabe der Sendung durch den Auftraggeber. Die Ausf\u00fchrung erfolgt, sobald Verkehrslage und Fahrzeugdisposition es erlauben. Alle Auftr\u00e4ge werden grunds\u00e4tzlich mit einem Fahrzeug mit nur einem Fahrer durchgef\u00fchrt. Der Auftragnehmer darf geeignete Transportmittel w\u00e4hlen und Dritte beauftragen. Jedes Packst\u00fcck muss ein gut sichtbares, den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechendes Etikett tragen. Vor Annahme der Sendung kann der Auftragnehmer, ohne dazu verpflichtet zu sein, Inhalt, Anzahl, Zustand, Transportf\u00e4higkeit und Auftragsdaten pr\u00fcfen sowie die Sendung auf beh\u00f6rdliche Anweisung \u00f6ffnen.<\/li>\n<li><b>Physische \u00dcbernahme:<\/b> Als Nachweis der Sendungs\u00fcbernahme gilt der erste Scan des Etiketts auf der Sendung oder die Unterschrift des Fahrers. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Sendung korrekt etikettiert, gekennzeichnet und transportf\u00e4hig \u00fcbergeben wird und keine Gefahr f\u00fcr andere G\u00fcter oder Personen darstellt. Die Pr\u00fcfung dieser Vorgaben liegt beim Auftragnehmer, nicht beim Fahrer. Notwendige Nachetikettierungen sind kostenpflichtig und werden mit mindestens CHF 25.00 berechnet. Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr falsch oder unzureichend gekennzeichnete Sendungen, die nachtr\u00e4glich etikettiert werden mussten.<\/li>\n<li><b>Zustellungsfristen:<\/b> Werden verbindliche Zustellungsfristen schriftlich vereinbart, so beginnen diese mit der \u00dcbernahme der Sendung durch den Auftragnehmer. Eine Fristverl\u00e4ngerung von mindestens 24 Std. tritt ein, wenn der Empf\u00e4nger nicht angetroffen wird oder eine Zustellung aus anderen, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich ist.<\/li>\n<li><b>Depotplatzlieferungen:<\/b> Sendungen k\u00f6nnen an vereinbarten Depotpl\u00e4tzen abgelegt werden, wenn dies schriftlich mit dem Versender und\/oder Empf\u00e4nger vereinbart wurde. Die Sendung gilt mit der Ablage als zugestellt, und die Haftung des Auftragnehmers endet mit der Ablage an dem vom Auftraggeber\/Empf\u00e4nger bestimmten Depotplatz, der frei zug\u00e4nglich, diebstahlsicher, abschlie\u00dfbar und wettergesch\u00fctzt sein muss (im Folgenden \u201eKriterien\u201c). Erf\u00fcllt der Depotplatz diese Kriterien nicht oder ist er nicht f\u00fcr Gefahrgut geeignet, entf\u00e4llt jegliche Haftung des Auftragnehmers. Der Fahrer entl\u00e4dt die Sendung nach bestem Wissen und Gewissen quittungslos am vereinbarten Depotplatz, und der Auftraggeber verzichtet ausdr\u00fccklich auf eine Empf\u00e4ngerquittung. Fehlen Geo-Daten bei der Ablieferung, etwa aufgrund einer schlechten Mobilfunkverbindung, \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Haftung f\u00fcr diese oder \u00e4hnliche technische M\u00e4ngel. Es gelten zus\u00e4tzlich die Bedingungen der beauftragten Dienstleister.<\/li>\n<li>Postfachadressen werden durch den Auftragnehmer sowie dessen Auftragsgehilfen nicht beliefert.<\/li>\n<li><b>Auslieferung:<\/b> F\u00fcr Sendungen, deren Annahme vom Empf\u00e4nger verweigert wurde oder die aus anderen, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht zugestellt werden konnten und f\u00fcr die keine andere schriftliche Vereinbarung existiert, werden in der Regel gem\u00e4ss offizieller Tarifliste, mindestens aber zum vereinbarten Sendungspreis und allf\u00e4lliger Zusatzkosten, wie z.B. einer Verzollung und Umschlagspr\u00e4mie von CHF 25.00 an den Versender retourniert.<\/li>\n<li>Die Zustellung von Sendungen am Tage erfolgt, sofern kein Depotplatz oder keine Abliefervereinbarung registriert wurde, in der Regel und sofern keine gesetzlichen Anweisungen dies untersagen, gegen Unterschrift an den Empf\u00e4nger. Als Nachweis f\u00fcr berechtigt (vorhandene Anweisung, Depotplatzregistrierung oder Abliefervereinbarung) deponierte Sendungen gelten, falls vorhanden, die Geo-Koordinaten der Ablieferscannung als Zustellungsnachweis.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Richtigkeit und Lesbarkeit der Ablieferquittung, die der Empf\u00e4nger auf Scanner oder Lieferpapieren selbst angibt, kann der Auftraggeber und dessen Erf\u00fcllungsgehilfen nicht haftbar gehalten werden.<\/li>\n<li>Mit vorbehaltloser unterschriftlicher Annahme des Gutes durch den anwesenden Empf\u00e4nger im Tagesgesch\u00e4ft, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Auftragnehmer aus dem Bef\u00f6rderungsvertrag.<\/li>\n<li>Bei Auslieferungen an vereinbarte Depotpl\u00e4tz und\/oder nach Anweisung aufgrund einer Abliefervereinbarung, gilt die Sendung mit der Ablieferscannung als vorbehaltlos angenommen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>&nbsp;<\/b><\/p>\n<p><b>IV.&nbsp; Haftung des Auftragnehmers<br>(A)&nbsp;<\/b><span style=\"text-align: var(--text-align);\"><b>Nationale Bef\u00f6rderungen:<\/b><\/span><\/p>\n<ol>\n<li><b>Erg\u00e4nzende Bestimmungen:<\/b> F\u00fcr internationale Transporte gelten erg\u00e4nzend die Regelungen des CMR, CIM und Montrealer \u00dcbereinkommens.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>&nbsp;<\/b><\/p>\n<p><b>(B) Internationale Bef\u00f6rderungen:<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Bei der internationalen Bef\u00f6rderung gelten erg\u00e4nzend die Bestimmungen der internationalen Abkommen (Artikel I. Ziffer 3.).<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>&nbsp;<\/b><\/p>\n<p><b>V.&nbsp;<\/b><span style=\"text-align: var(--text-align);\"><b>Obliegenheiten des Versenders<\/b><\/span><b><br><\/b><\/p>\n<ol>\n<li><b>Pflichten des Versenders: <\/b>Der Versender hat sicherzustellen, dass die Sendung f\u00fcr den Transport geeignet und ordnungsgem\u00e4ss verpackt ist. Besonders wertvolle, gef\u00e4hrliche oder zeitkritische Sendungen m\u00fcssen vorab schriftlich angemeldet und vom Auftragnehmer best\u00e4tigt werden.<\/li>\n<li><b>Versicherungsschutz:<\/b> Es liegt in der Verantwortung des Versenders, bei Bedarf eine geeignete Versicherung abzuschliessen, um Risiken im Falle eines Verlustes oder Schadens abzudecken.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>&nbsp;<\/b><\/p>\n<p><b>VI. Rechnungsanpassung und Volumengewicht<\/b><\/p>\n<ol>\n<li><b>Frachtkostenberechnung:<\/b> Die Frachtkosten basieren auf dem tats\u00e4chlichen Gewicht oder dem Volumengewicht (frachtpflichtiges Gewicht), je nachdem, welches h\u00f6her ist.<\/li>\n<li><b>Volumenberechnung:<\/b> Das Volumengewicht wird nach der Formel Volumen = L x B x H (cm) \/ 5000 berechnet. Ist das Volumengewicht h\u00f6her als das tats\u00e4chliche Gewicht, werden die Versandkosten auf dieser Grundlage neu berechnet.<\/li>\n<li><b>Pr\u00fcfungen:<\/b> Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Recht vor, Sendungen zu pr\u00fcfen und die Frachtkosten sowie den Rechnungsbetrag entsprechend zu korrigieren, wenn die angegebenen Werte nicht korrekt sind.&nbsp;<\/li>\n<li><b>Aufwandsentsch\u00e4digung:<\/b> Der Auftragnehmer kann f\u00fcr Anpassungen und Korrekturen aus vorgenannten Ziffern 1. bis 3. ein Bearbeitungsentgelt mindestens aber CHF 25.00 je Anpassung in Rechnung stellen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>&nbsp;<\/b><\/p>\n<p><b>VII. Bestimmungen f\u00fcr die Zollabfertigung<\/b><\/p>\n<ol>\n<li><b>Verantwortung des Auftraggebers:<\/b> Der Auftraggeber hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente vollst\u00e4ndig und korrekt bereitzustellen. Unvollst\u00e4ndige oder falsche Angaben k\u00f6nnen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben. Ein Regressrecht zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.&nbsp;<\/li>\n<li><b>Beauftragung:<\/b> Mit der \u00dcbergabe der Sendung wird der Auftragnehmer, soweit zul\u00e4ssig, als Zollagent beauftragt. Er kann die Zollabfertigung an Dritte weitergeben, was der Auftraggeber hiermit erlaubt. Es gelten die AGB und Tarife des beauftragten Zolldienstleisters, mindestens aber folgende Betr\u00e4ge:&nbsp;<\/li>\n<li><b>Zollgeb\u00fchren:<\/b> Der Auftragnehmer erhebt f\u00fcr die Zollabfertigung folgende Geb\u00fchren:<br>1. Zollgeb\u00fchren f\u00fcr Import\/Export: CHF 65,00 je Verzollung, <br>2. Bearbeitungsgeb\u00fchr: CHF 25,00 je Verzollung, <br>3. ZAZ-Nutzungsgeb\u00fchr: CHF 15,00 je Rechnung, <br>4. Kosten f\u00fcr physische Kontrollen: CHF 50,00 je Sendung.<\/li>\n<li><b>Haftung f\u00fcr Verz\u00f6gerungen:<\/b> Der Auftraggeber haftet f\u00fcr alle zus\u00e4tzlichen Kosten, die durch Verz\u00f6gerungen aufgrund unvollst\u00e4ndiger oder falscher Zolldokumente entstehen. Falls der Empf\u00e4nger seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb von 10 Tagen nachkommt, haftet der Auftraggeber kollektiv f\u00fcr alle angefallenen und in Rechnung gestellten Kosten.<\/li>\n<\/ol>\n<div>&nbsp;<\/div>\n<div><b>VIII. Retentionsrecht\/ Pfandrecht<\/b><\/div>\n<ol>\n<li><strong>Pfandrecht:<\/strong> Der Auftragnehmer hat ein Pfandrecht an den \u00fcbergebenen G\u00fctern f\u00fcr alle Forderungen aus dem Gesch\u00e4ft. Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist, k\u00f6nnen die G\u00fcter ohne weitere Formalit\u00e4ten verkauft werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><br><\/strong><\/p>\n<p><strong>IX. Datenschutz<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><b>Verarbeitung personenbezogener Daten: <\/b>Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und anderer beteiligter Personen nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und ausschliesslich zum Zweck der Vertragsabwicklung.&nbsp;<\/li>\n<li><b>Weitere Informationen: <\/b>Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise sowie die Vertr\u00e4ge und AGBs der jeweiligen Produkte, Services, Dienstleistungen oder Partner.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b><br><\/b><\/p>\n<p><b>X. Erf\u00fcllungsort, Gerichtstand und geltendes Recht<\/b><\/p>\n<ol>\n<li><b>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand:<\/b> Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle vertraglichen Anspr\u00fcche ist der Sitz des Auftragnehmers in Winterthur, Schweiz.&nbsp;<\/li>\n<li><b>Anwendbares Recht:<\/b> Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht. Bei Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachversionen dieser AGB ist die deutsche Fassung massgeblich.&nbsp;<\/li>\n<li><b>\u00c4nderungen der AGB: <\/b>Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Recht vor, diese AGB jederzeit einseitig zu \u00e4ndern. \u00c4nderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.&nbsp;<\/li>\n<li><b>Gender-Hinweis:<\/b> Zur besseren Lesbarkeit wurde mehrheitlich das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich \u2013 sofern nicht anders kenntlich gemacht \u2013 auf alle Geschlechter.<\/li>\n<\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der One4Cargo AG Version 10.2024 &nbsp; I. 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